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Presse

Pressemitteilungen

Für alle die glauben, dass man erst dann existiert, wenn die Presse oder das Fernsehenvon einem Notiz genommen hat, hier einige Mitteilungen:

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Oberhausen. Menschen machen’s möglich: Rechtsanwältin Gabriele Förster engagiert sich ehrenamtlich bei der Frauenhilfe.
Der Beruf muss nicht nur zum Geldverdienen dienen. Natürlich geht es in erster Linie genau darum. Doch er kann auch Eingangstür zu ehrenamtlichen Tätigkeiten sein. Rechtsanwälte verdienen nur Geld? Keineswegs. Gabriele Förster ist selbstständige Anwältin für Familienrecht – und hat ihren ganz eigenen Weg gefunden, sich ehrenamtlich zu engagieren. Seit 1994 ist sie Rechtsberaterin bei der Frauenhilfe. Damals war die Frauenhilfe auf der Suche nach einer neuen Rechtsberaterin. Zufällig hatte eine Mitarbeiterin der Frauenhilfe in der Kanzlei angerufen und Gabriele Förster erfuhr von dem Bedarf. Sie sprang sofort ein. „Das sind so die Zufälle des Lebens“, denkt sie darüber nach. „Irgendwie bin ich dann reingerutscht bei der Frauenhilfe, immer ein bisschen mehr.“

Dieses Mehr führte sie zur Gründung des Fördervereins und vor sechs Jahren sogar in den dreiköpfigen Vorstand. Auch dort ist Gabriele Förster die Expertin für Rechtsfragen. Wenn es um Arbeitsverträge geht oder Gespräche mit der Stadt – Förster ist zur Stelle. Gerade setzt sie sich für ein neues Frauenhaus ein. Das alte sei ein bisschen eng und veraltet und „entspricht nicht mehr dem Standard“. Genau den bräuchten aber die dort untergebrachten Frauen. Ihr Fachwissen setzt die Juristin aber nicht nur für den Verein ein, sondern besonders auch in der direkten Beratung.

Einmal im Monat bietet sie in der Frauenberatungsstelle eine Rechtsberatung an. Dann berät Förster die Frauen zu den rechtlichen Hintergründen von Trennungen, Scheidungen oder dem Sorgerecht. Das wird gut angenommen: „Manchmal kommen drei, manchmal sind es sechs oder sieben.“ Der Übergang zur Beratung ist nahtlos. Manchmal können die Frauen direkt eine Etage tiefer zu den hauptamtlichen Beraterinnen gehen. „Das wäre nicht mein Gebiet“, gibt Förster zu. Auf ihrem Gebiet könne sie aber oft helfen. Und die Gruppenberatung verbinde sowieso: „Ich habe schon etliche gemeinsam weggehen gesehen. Ich glaube, die haben sich später wieder getroffen.“

Überhaupt ist sie begeistert von der Wirkung der Frauenberatung. „Manchmal kommen Frauen zu mit, die sind ein Häufchen Elend“, sagt Förster. „Und ein halbes Jahr später ist eine ganz andere Frau aus ihnen geworden.“ Da freue sie sich, geholfen zu haben. Auf der anderen Seite gebe es auch viele Negativbeispiele. Viele Frauen bräuchten mehrere Anläufe. „Das macht traurig.“ Trotzdem: Immer könnten sie bei der Frauenhilfe eine positive Entwicklung anstoßen.

Gabriele Förster sieht ihr ehrenamtliches Engagement auf ihre Weise als selbstverständlich an. „Ich hatte viel Glück im Leben“, sagt die 52-Jährige von sich. Da könne man auch etwas für die Gesellschaft tun. „Wenn alle denken würden, sie hätten zu wenig Zeit, wo würde dann die Gesellschaft bleiben?“, fragt sie – und steht als lebendes Gegenbeispiel in der Tür der Frauenberatungsstelle.

Andreas Eichhorn


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Anwalt klagt gegen Stadt Oberhausen
12.01.2016 | 16:00 Uhr
Anwalt klagt gegen Stadt Oberhausen
Auf diesem ehemaligen Sportplatz an der Schmelzstraße in Lirich soll ein Trinkgut-Lager entstehen. Die Anwohner machen dagegen mobil und haben einen Anwalt eingeschaltet. Foto:Fabian Strauch

Oberhausen. Im Auftrag von Anwohnern in Oberhausen-Lirich soll Jurist Winfried Förster Lärmschutz sichern. Er fordert ein schlüssiges Konzept für das Gelände.

Gute Chancen, auch diesen Prozess gegen die Stadt Oberhausen zu gewinnen, rechnet sich Rechtsanwalt Winfried Förster aus Alt-Oberhausen aus. Er vertritt Bewohner eines Mehrfamilienhauses an der Schmelzstraße, das an den ehemaligen Sportplatz des Vereins Fortuna Alstaden angrenzt. Der Sportplatz soll zu einem Parkplatz für das benachbarte Trinkgut-Zentrallager umgebaut werden . Und genau dagegen klagt Winfried Förster vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. „Es geht darum, einen optimalen Schutz für die Anwohner zu erreichen“, erklärt Förster. Das aber sei ja schon nicht der Fall gewesen, als die Stadt die Feuerwehrzufahrt zwischen dem Gewerbegebiet und den Wohnhäusern an der Schmelzstraße als reguläre Umfahrt für Lastwagen genehmigt hat. Förster vertrat auch in diesem Streit vor dem Verwaltungsgericht einen der Anwohner.
Stadt zog Genehmigungen zurück

Und um einer drohenden Prozess-Niederlage zu entgehen, zog die Stadt im Dezember ihre Genehmigungen dafür zurück . Beide Konflikte hängen miteinander zusammen. „Dem Gericht reichte ja bei der Feuerwehrzufahrt das vorgelegte Schallgutachten nicht“, sagt der Rechtsanwalt. Außerdem habe es die fehlende Beschreibung der betrieblichen Abläufe in dem Getränkelager bemängelt. Darauf aber baue ja so ein Gutachten auf. Die Kläger hätten befürchtet, dass die Lastwagen auf der zur regulären Zufahrt umgewidmeten Feuerwehrzufahrt mit laufenden Motoren im Stau stehen würden. Hinter ihren Gärten. Und darauf habe die Stadt Oberhausen reagiert, indem sie nachträglich für die Lkw vor dem Befahren der umgewidmeten Feuerwehrzufahrt eine Aufstellfläche genehmigt habe. Nun gehöre zu dem ganzen Paket von Umstrukturierungen bei Trinkgut auch der Bau einer neuen Halle.

Vor dieser Halle aber hätte die Aufstellfläche für die Lastwagen gelegen. Förster: „Der Schall der Lkw wäre direkt von der Wand der Halle abgeprallt, also reflektiert worden, und gegen das benachbarte Mehrfamilienhaus geworfen worden.“ Seine Mandanten aber würden zu dieser Seite hin schlafen. Und da das Lager im Drei-Schicht-Betrieb arbeite, wären sie davon auch nachts behelligt worden.
Rücksichtnahmegebot eingefordert

Auch die Genehmigung für die Aufstellfläche zog die Stadt unter dem Druck des Gerichts zurück. Noch unerledigt ist aber Försters Klage gegen die Halle und den Umbau des Sportplatzes zum Parkplatz von Trinkgut. Auch diesen beiden Genehmigungen liege das selbe, mit Mängeln behaftete Schallgutachten zugrunde, kritisiert der Anwalt.

„Durch den Schichtbetrieb haben wir es auf dem künftigen Parkplatz mit ganz anderen Lärmbelästigungen zu tun als bei einem Sportplatz“, gibt Winfried Förster zu bedenken. Das Sportgeschehen dort habe sich auf die Nachmittage und Abende sowie auf die Wochenenden beschränkt.

„Künftig wird es dort auch nachts Türenschlagen geben, wenn Mitarbeiter Feierabend haben und von Kollegen abgelöst werden.“ Und da müsse Trinkgut erst einmal nachweisen, dass die damit verbundenen Lärmbelastungen im zulässigen Rahmen liegen. „Es gibt ein so genanntes Rücksichtnahmegebot – auch in der Nachbarschaft von Gewerbegebieten“, erklärt der Anwalt. Letztlich fehle ein schlüssiges Gesamtkonzept, um das Trinkgut und die Stadt wohl nicht umhin kämen.

Martin Kleinwächter

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Opfer einer Dame
Der Freiheitsberaubung war ein Oberhausener angeklagt.
Und alles der Liebe wegen. Emotional gebeutelt, finanziell ruiniert, in die private Insolvenz getrieben, landete ein Oberhausener Kraftfahrer am Dienstag auch noch vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes. Ein Anklagepunkt: Freiheitsberaubung.
Hatte der 52-Jährige seine vermeintliche Liebste doch am 8. Januar dieses Jahres in seiner Wohnung mit Kabelbindern an einen Stuhl gefesselt. Für zehn Minuten ungefähr. Was dieser Aktion vorausgegangen war, schilderte der Mann teils den Tränen nahe vor Gericht. „Die Frau hat mich so was von um den Finger gewickelt“, versuchte er zu erklären, warum er sich von einer Prostituierten nach eigenen Angaben um 60 000 Euro erleichtern ließ. „Sie waren verknallt“, konstatierte Richter Peter Dück.
Begonnen hatte die „Liebesgeschichte“ Mitte 2008 auf dem Straßenstrich in Duisburg. „Ich hatte damals Stress mit meiner Frau und meine Kollegen hatten mir geraten, geh doch mal da hin“, erzählte der mittlerweile getrennt lebende Familienvater. Er ging dann mal dort hin. Traf jene Dame. Traf sie immer wieder. Zahlte für ihre Dienste 150 Euro. Anfangs.
„Wir sind uns immer näher gekommen“, sagte der Angeklagte über seine Beziehung zu der Frau. Sie habe ihm ihre Geschichte erzählt, dass sie raus wolle aus dem Milieu, eine Pommesbude eröffnen. Sie habe kein Geld mehr für Sex genommen. Statt dessen klagte sie, sie könne die Stromrechnung nicht mehr bezahlen, das Geld für die Miete fehlte. Das Auto musste ausgelöst, ein Laptop für den Sohn her. Der Kraftfahrer zahlte und zahlte, verkaufte sein geliebtes Motorrad, nahm einen Kredit von 30 000 Euro auf. Er lieh der Frau Geld, bis er völlig pleite war. „Ich habe ihr einfach gelaubt.“ Und: „Mit Sex hatte das gar nichts zu tun. Sie war so zärtlich.“ Dann entrollte der Mann ein Fotoposter mit der Großaufnahme einer hübschen Blondine. „Mein Liebling, damit du mich immer siehst“, mit diesen Worten habe sie ihm die Fotografie geschenkt.

Doch die große Liebe entpuppte sich als Luftblase. Zufällig kam der Angeklagte dahinter. Er erhielt den Tipp, doch mal am Haus seiner Freundin vorbei- und dort aufs Namensschild an der Wohnung zu schauen. Das machte er. Auf dem Türschild der Wohnung seiner Angebeteten stand ein fremder Name. Nicht der, unter dem er sie kannte. Ein Schreiben vom Arbeitsamt, das er dort entdeckte, legte zudem nahe, dass sie nicht selbstständig war, wie sie ihm versichert hatte. Und schließlich musste der 52-Jährige auch noch erfahren, der vermeintliche Ex-Ehemann, den ihm die Frau einmal vorgestellt hatte, war der immer noch amtierende.

Und so kam es, dass der Kraftfahrer seine Freundin, als sie sich nach einer Reise bei ihm zurück meldete, zu sich nach Hause bat. Dort konfrontierte er sie mit dem Schreiben vom Arbeitsamt, seinen Erkenntnissen. „Sie hat sich sofort fürchterlich aufgeregt und mit ihrer Handtasche nach mir geschlagen“, erzählte der Mann. Laut Anklageschrift hatte er sie dann geohrfeigt, auf dem Stuhl festgebunden und das Geld zurückgefordert. „Von Anfang an war klar, dass ich es ihr nur geliehen hatte“, sagte der 52-Jährige.

Für das Gericht war schließlich klar: Der Mann hatte sich der Freiheitsberaubung in minderschwerem Fall und leichter Körperverletzung schuldig gemacht. Richter Dück stellte das Verfahren jedoch ein, „weil sie Opfer einer Dame geworden sind, die sie schwer reingelegt hat“. In Bezug auf diese Frau sei der Angeklagte wohl nicht mehr zurechnungsfähig gewesen. „Sie haben jetzt einen Anwalt, der dafür sorgt, dass sie in sechs Jahren schuldenfrei sind“, so Dück. Die Kosten des Gerichtsverfahrens muss der Mann allerdings auch noch selbst tragen.

Kann sich jemand, der privat Geld verleiht, eigentlich absichern? Die Redaktion sprach mit Rechtsanwalt Winfried Förster.
Was sollte man tun, um Geld, das man verleiht, später zurückzubekommen?
Förster: Man sollte einen Darlehensvertrag machen. Genau so wie Banken es auch tun.
Wie sieht so ein Darlehensvertrag aus?
Man schreibt folgendes auf ein Blatt Papier: den Darlehensnehmer, den Darlehensgeber, den Geldbetrag, die Zinsen und den Rückzahlungszeitpunkt. Ohne Datum und Unterschrift der Parteien ist der Vertrag nichts wert. Der Geldgeber sollte darauf achten, dass er nachweisen kann, dass der Empfänger das Geld erhalten hat, zum Beispiel durch eine Quittung oder Bankbelege.
Ist man mit einem solchen Schreiben schon auf der sicheren Seite?
Am sichersten ist es, wenn man das Umfeld des Menschen kennt, dem man Geld leiht. Wenn man etwa weiß, dass der Betreffende geregelte Einkünfte hat. Man kann auch eine Schufa-Selbstauskunft verlangen.
Was passiert, wenn trotz des Darlehensvertrages das Geld einfach nicht zurückgezahlt wird?
Gehen Sie zum Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Bei größeren Geldbeträgen sollte man das von vorneherein tun

Andrea Micke

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Ehrennadel für drei tatendurstige Oberhausener

Wer Gutes tut, der wird belohnt. Und wer sein Bestes ins Ehrenamt oder in städtische Vereine steckt, der wird besonders belohnt. Für ihr Engagement im öffentlichen Raum erhalten in diesem Jahr Gabriele Förster, Walter Kurowski und Hans-Georg Gosda die Ehrennadel der Stadt Oberhausen.
Die Gründe für die anerkennende Ehrung durch den Rat der Stadt Oberhausen könnten unterschiedlicher nicht sein.
Die Rechtsanwältin Gabriele Förster wirkt seit 1993 ehrenamtlich im Verein „Frauen helfen Frauen“ mit. Indem sie eine Rechtsberatung bei der Frauen-Beratungsstelle anbietet und den Verein im Rechtsstreit unterstützt, ist sie für die Organisation unverzichtbar geworden. Mittlerweile repräsentiert Förster den Frauenverein bereits seit zehn Jahren  als Vorsitzende.
Kaum ein anderer prägte die sozio-kulturelle Szene der Stadt so wie er: Der als „Stadtkünstler“ bezeichnete 75-jährige Walter „Kuro“ Kurowski stammt ursprünglich aus Essen-Kettwig. Er ist Mitbegründer der Fabrik K 14, Initiator des Jazz-Karussells im Gdanska und einer der Entdecker des Musikers Helge Schneider: Ein bewegtes Leben. Neben dem Verleih der Ehrennadel wurde ihm zu Ehren kürzlich die Ausstellung: „Kuro: 50 Jahre politische Plakate“ im Bert-Brecht-Haus gewidmet – eine Hommage an sein künstlerisches Mitwirken in der Arbeiter- und Friedensbewegung.
Auch die Tatkraft und Ambition des 59-jährigen Osterfelders Hans-Georg Gosda ist beachtenswert – und das seit vielen Jahren. Ob als Mitglied, Vorsitzender oder Kooperator: Der selbstständige Mechatroniker haucht Leben in die  Osterfelder Innenstadt und organisiert nicht nur die beliebten Sommerfeste, Halloween-Shows und Weihnachtsmärkte. Folglich ist er einer der Köpfe, welche die Lebensqualität eines ganzen Stadtbezirks auffrischen.
Die Ehrennadel der Stadt erhalten eben nur diejenigen, die nicht mehr aus Oberhausen wegzudenken sind.


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